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Gewerbefreiheit

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Buch-Tipp: Anwalt der Handels- und Gewerbefreiheit Es gibt leider keine Beschreibung für das Buch "Anwalt der Handels- und Gewerbefreiheit". Um weitere Informationen zu diesem Buch zu finden klicken Sie bitte auf den Link oberhalb von diesem Text. Sie werden automatisch zu dem Buchhändler weiter geleitet.

Gewerbefreiheit genannt die Tatsache, dass grundsätzlich jedermann ein Gewerbe betreiben darf.

Grundsatz der Gewerbefreiheit (Definition in der deutschen Gewerbeordnung):

Der Betrieb eines Gewerbes ist jedermann gestattet, soweit nicht durch dieses Gesetz Ausnahmen oder Beschränkungen vorgeschrieben oder zugelassen sind. (§ 1 Abs. 1 GewO)

Ausnahmen von der Gewerbefreiheit sind sog. erlaubnispflichtige Gewerbe , z.B. Herstellung von Arzneimitteln oder Handel mit Waffen.


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